17.02.2015, 20:34
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#74
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Szenekenner
Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Odenwald/Neckar
Beiträge: 9.301
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Von Arne  :
Meine Fragen dazu:
1. Ich kann folgendes weder in der DTU-Sportordnung, noch in der StVO finden. Auf welche Bestimmung genau wird hier Bezug genommen?
Zitat:
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Zitat von Uwe Euskirchen
"Ein überfahren der Mittellinie ist im Wettkampf in der Regel auch auf voll gesperrten Straßen nicht gestattet, es sei denn, in der Wettkampfbesprechung werden Abweichungen dazu bekanntgegeben."
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2. Steht folgende Aussage nicht im Widerspruch zur DTU-Sportordnung?
Zitat:
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Zitat von Uwe Euskirchen
"Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren: an Verpflegungsstationen, 500 Meter vor oder hinter der Wechselzone oder wenn es in der Ausschreibung steht oder bei der Wettkampfbesprechung verkündet wird."
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In der DTU-Sportordnung heißt es wörtlich: "Einfahren und Passieren der Windschattenzone: Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren." Daraus folgt, dass beim Überholen in die Windschattenzone des Vordermanns eingefahren werden soll.
3. An welche Formen der Zurückweisung ist hierbei gedacht? Muss ich jeden Windschattenfahrer hinter mir ansprechen? Gibt es ein Beispiel für eine praktikable und ausreichende Form der Zurückweisung?
Zitat:
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Zitat von Uwe Euskirchen
"Die Versuche anderer Teilnehmer, in Ihrem Windschatten zu fahren, haben Sie zurückzuweisen."
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Außerdem: In der StVO, die für Triathleten während des Wettkampfs maßgeblich ist, steht in §5, Absatz 4: "Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen." Das beantwortet die Frage, wann der Überholende wieder vor den Überholten rechts einzuscheren hat: Er hat unmittelbar vor ihm einzuscheren. Ich bin für die Abschaffung dieser Regel. Der Überholende soll erst 10 Meter vor dem Überholten wieder einscheren. Sie auch dieser Film (Youtube)
Grüße,
Arne
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