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Szenekenner
Registriert seit: 28.12.2007
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In der neuen Triathlon ist zu diesem Thema ein Leserbrief erschienen. Vielen Dank an Sina Horsthemke und Herrn Euskirchen für die Beantwortung  .
Es bleiben allerdings weiterhin die grundlegenden Fragen ungeklärt  .
Arne und Hafu  waren so nett dazu ein Statement abzugeben, dass ich anschließend anführe.
Der ursprüngliche, minimal geänderte Leserbrief sowie die Antwort an den Schreiber:
Lieber Expertenrat,
ich freue mich sehr auf meinen Start bei der Challenge Roth und begrüße auch die angedachte Aktion gegen das Windschattenfahren. Ich will mich natürlich an die Regeln halten und habe diese mehrfach gelesen. Trotzdem ist mir manches unklar.
Ich diskutiere jetzt schon seit Wochen mit zahlreichen Bekannten, wie denn der ideale Überholvorgang vonstatten gehen sollte.
Darf ich beim Überholvorgang in die Windschattenbox fahren, wenn ich die vorgeschriebene Zeit einhalte? Obwohl dies so aus unserer Sicht in den Regeln steht, hörten wir schon öfter von Fällen, bei denen dann Athleten verwarnt wurden.
Welcher Seitenabstand ist beim Überholen einzuhalten und wann sollte der Überholer wieder einscheren? (sofort, 5m, 10m?) Wie schnell muss sich der Überholte zurückfallen lassen? (Beispiel Roth innerhalb 30 Sekunden oder "sofort"?) Ist ein Überholen in der dritten Reihe erlaubt, wenn die STVO(keine durchgezogene Mittellinie, keine Gefährdung, einsichtbarer Gegenverkehr) nicht dagegen spricht?
Meine Bekannten meinen, am Berg gibt es keinen Windschatten. Stimmt dies und gibt es eine Definition, ab wann es ein Berg ist?
Warum gibt es bei "Verdacht von Windschattenfahren" eine Strafe? Sollte nicht, wie sonst auch, eher die Unschuldsvermutung gelten und nur ein tatsächlicher Verstoß bestraft werden?
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Es wäre super, wenn die zuständige Stelle der DTU den idealen Überholvorgang in der Praxis beschreiben könnte, wenn mehrere Fahrer mehrere andere Fahrer überholen wollen.
Liebe Grüße
stellvertretend für viele
......
Lieber Herr .....,
vielen Dank für Ihre interessante Frage, die ich an den Bundeskampfrichter Uwe Euskirchen weitergeleitet habe. Er hat mir die unten stehende Antwort geschickt, die hoffentlich einiges klärt. Leider hat er Ihre letzte Frage ignoriert - ich versuche, hierauf noch eine Antwort zu bekommen.
Sportliche Grüße und alles Gute für Ihre Roth-Vorbereitung,
Sina Horsthemke
Der ideale Überholvorgang ist der, der in der Sportordnung beschrieben ist. Dadurch, dass die Veranstalter bei ihren Rennen immer mehr Teilnehmer zulassen, wird es auf der Radstrecke aber immer schwieriger, das Windschattenfahrverbot einzuhalten. Nun zu Ihren Fragen: Die angesprochene StVO gilt auch bei Triathlonveranstaltungen, weshalb alle „möglichst weit rechts“ fahren müssen. Ein überfahren der Mittellinie ist im Wettkampf in der Regel auch auf voll gesperrten Straßen nicht gestattet, es sei denn, in der Wettkampfbesprechung werden Abweichungen dazu bekanntgegeben. Das Windschattenfahrverbot gilt auch am Berg, wenn nichts anderes bekanntgegeben wird. Doch es gibt auch Ausnahmen: Am Solarer Berg bei der Challenge Roth zum Beispiel, wo die vielen Zuschauer stehen, wird normalerweise kein Kampfrichter eine Zeitstrafe erteilen. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie nicht hinter oder neben einem anderen Teilnehmer fahren dürfen. Die Versuche anderer Teilnehmer, in Ihrem Windschatten zu fahren, haben Sie zurückzuweisen. Die sogenannte Windschattenbox misst drei mal zehn Meter und ist eine gedachte Fläche mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Die Windschattenzone eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen. Deshalb muss ein von hinten aufholender Teilnehmer die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich durchqueren. Dafür hat er bei einer Kurzdistanz maximal 15 Sekunden Zeit, bei einer Mittel- oder Langdistanz 30 Sekunden. Sobald sich das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten befindet, hat letzterer die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten sofort zu verlassen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren: an Verpflegungsstationen, 500 Meter vor oder hinter der Wechselzone oder wenn es in der Ausschreibung steht oder bei der Wettkampfbesprechung verkündet wird. Bei der Überwachung des Windschattenfahrverbots ist das Fingerspitzengefühl der Kampfrichter gefragt – das gilt besonders dann, wenn sich sehr viele Teilnehmer auf der Strecke befinden.
Uwe Euskirchen, Bundeskampfrichter
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Sina Horsthemke | Chefredakteurin triathlon training
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