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Alt 12.02.2015, 19:52   #53
CaraDelevigne
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
hmmmm, laut wikipedia, hat es nichts mit der stellung der person zu tun:
"Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die (zumindest theoretisch) dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt / eine Tatsache im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.

In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die rechtlich anders eingeordnet wird."

man unterscheidet also nur, ob eine aussage bestätigt/wiederlegt werden kann, oder ob es nicht verifizierbar ist.
"XYZ ist ein doper" ist demnach eine tatsachenbehauptung, die im zweifelsfall (zb vor gericht) bewiesen werden muss. und man muss selbst beweisen, dass man mit dieser aussage recht hat, nicht die gegenseite muss das gegenteil beweisen.

eine meinungsäußerung wäre vll "XYZ sieht aus wie ein doper". das ist eine subjektive, nicht verifizierbare Einschätzung, die sich aufs aussehen bezieht, nicht auf eine tatsache.

so könnt ichs mir denken......
oh je was ist denn das für ein verquasten Geschwurbele, sag doch gleich dass du keine Ahnung hast...
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