|
Das mag ja in einem "WorstCase-Szenario" so sein.
Aber bei einem "Standad-Abbiege-Radfahrer im toten Winkel-Unfall etc." wie bei Lui mit "halbwegs" kalkulierbaren Schäden, hat es doch keine Auswirkungen, wenn man sich mal über das Befinden des Verletzten erkundigt oder ein "sorry" preisgibt.
Da kann auch kein Versicherer den Versicherten in Regress nehmen. Bin kein Experte, denke aber das würde nur bei vorsätzlichen Dingen oder evtl. grob, grober Fahrlässigkeit in Frage kommen.
__________________
<Hier könnte Ihre Signatur stehen>
|