Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Diesen Standpunkt kann ich nicht ganz nachvollziehen. Falls die Anomalie nachweislich vorhanden ist, wird Claudia Pechstein dadurch entlastet. Unabhängig von der konkreten Ursache der Anomalie, sofern sie keine verbotene Methode darstellt..
Nehmen wir an, die Ursache der Anomalie wäre nicht erblich, wie alle beteiligten Experten versichern, sondern die Folge einer Bestrahlung des Blutes mit UV-Licht. Dann würde die dadurch entstandene Anomalie sie trotzdem vom Vorwurf des Epo-, Blut- oder Sonstwas-Dopings entlasten.
Vorwerfen könnte man ihr dann nur noch die UV-Behandlung selbst. Diese war aber im fraglichen Zeitraum nicht verboten. Das müssen wir unabhängig von unserer persönlichen Einstellung erstmal akzeptieren. Die UV-Behandlung hat keine Relevanz für diesen Fall.
(Nachtrag: Ich persönlich hätte wohl als CAS Richter die UV-Behandlung von Blut als versuchtes Doping eingestuft.)
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Ich gehe stark davon aus, dass die UV-Methode schon immer als verboten angesehen worden wäre, wenn sie nachweislich leistungssteigernd wirken sollte.
Pechstein ist übrigens extrem sparsam mit Informationen über ihre eigene Behandlung. Meines Wissens hat sie öffentlich dazu überhaupt nichts gesagt. Und es wurden wohl Aufzeichnungen beim Doc darüber vernichtet/gelöscht.
Tut man das, wenn das alles harmlos ist?