Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich bin kein Jurist, also möge man mir bitte verzeihen, wenn folgendes falsch ist: Der Begriff "Mord" und das zugehörige Strafmaß setzen niedrige Beweggründe voraus. Ein Beispiel wäre Habgier. Ich weiß nicht, ob ehrlich empfundener religiöser Wahn ebenfalls regelmäßig zu den niedrigen Beweggründen zählt.
Grüße,
Arne
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Ich bin auch kein Jurist. Meine Aussage spiegelt einfach meine persönliche Auffassung: es gibt keinen "weniger schlimmen" Grund, einen Menschen
vorsätzlich umzubringen oder schwer zu verletzen (keine Notwehr). Religiöse Gründe hierfür haben für mich nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun; ob niedere Beweggründe, Fanatismus oder geistige Verwirrung - die restliche Menschheit muß gleichermaßen vor solchen Menschen geschützt werden. Ich vermute, die juristische Wirklichkeit sieht viel komplizierter aus.