Zitat:
Zitat von Klugschnacker
...die Berücksichtigung des religiösen oder kulturellen Hintergrunds ist für mich okay, wenn es darum geht, die individuelle Schuld der Täter zu bewerten.
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Das mag o.k. sein, wenn es um ein Verkehrsverstoß geht, bei der nur mangelnde Einsicht der Folgen des Handelns vorliegt und keine vorsätzliche Schädigung einer anderen Person. Bei Mord mag ein religiöser oder kultureller (ist das ein Unterschied?) Hintergrund eine Erklärung bieten, sollte aber bei der Bewertung eben keinen Unterschied machen. Die Schuld ist gleich hoch, ob einer aus Eifersucht, Geldgier oder wegen eines schrägen Ehrenbegriffs mordet.