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In den meisten Fällen bezieht sich die abstrakte "Im Zweifel für den Angeklagten"-Kritik und die "Beweis-Umkehr"-Kritik am Verfahren ja alleine darauf, dass der Sportler nachweisen muss, wie der in der A-/B-Probe gefundene Stoff in seinen Körper ohne sein Wissen kam, und er dazu irgendeine entlastende Geschichte erzählt bzw. erfindet.
Ich finde diese Vorgehensweise der Verbände richtig, da man ansonsten das Doping gleich freigeben könnte.
Ausserdem reicht es auch für eine Verurteilung wegen Alkohols am Steuer aus, dass der Pegel über der Grenze lag, und der Betreffende müsste ebenso nachweisen, dass er ein falsch etikettiertes Getränk zu sich nahm, um evtl. einer Verurteilung zu entgehen. Man sollte doch möglichst ähnliche Sachverhalte vergleichen :-) .
Komplizierter ist es natürlich bei der Interpretation von Blutwerten und Grenzwerten, da müssen sich die Verbände an Sachverständige halten, was ein Teil des Problems im Pechstein-Fall darstellt.
Geändert von qbz (16.01.2015 um 11:44 Uhr).
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