Warum hat die Müllvermeidung in Roth letztes Jahr auf der Strecke so gut funktioniert?
Es gab eine eindeutige Regelung(auch wenn sie so nicht in der DTU-Wettkampfordnung stand).
Das Wegwerfen von Müll während des Wettkampfes außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen (Wechselzonen und Versorgungsstellen) wird mit sofortigerDisqualifikation geahndet.
Anfang und Ende der Versorgungsstelle innerhalb
derer Müll entsorgt werden darf, werden durch jeweils zwei quer zur Fahrbahn verlaufende Doppelstriche angezeigt
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Nun wurde wohl keiner disqualifiziert, weil er ein Gelpäckchen ohne Absicht zum Beispiel beim Zurückstecken in die Rückentasche "verlor". Im "Wegwerfen" steckt aber die Absicht, hier hat sowohl der Athlet als auch der Kampfrichter eine klare Richtlinie.
Wenn man jetzt bei einigen wenigen Grenzfällen mit Unschuldsvermutung im Zweifel für den Angeklagten lediglich verwarnt, ist alles klar.
So eine eindeutige Ansage bräuchten wir auch beim Windschattenfahren

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