Sofern die USA keine Anklagen gegen die Folterer und die Verantwortlichen erheben, wäre es eine originäre Angelegenheit des internationalen Gerichtshofes der UNO, der aber von den USA nur eingeschränkt anerkannt wird (siehe Wikipedia):
"Mehrere Staaten haben aber in der Vergangenheit Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs nicht anerkannt oder befolgt, u. a.:
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1984, die USA erklären das Gericht im Fall „Militärische und paramilitärische Aktivitäten in und gegen Nicaragua“ für nicht zuständig, da eigene Sicherheitsbelange einer Anerkennung des Urteils entgegenstünden.
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Leider wird es deshalb zu keinem Gerichtsverfahren kommen.
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