Egal ob Freiberuf oder Gewerbe, alles was die USt betrifft, ist da das gleiche, sobald man sich gegen den berühmten "Kleinunternehmer" entschieden hat (hast Du, sonst würdest Du keine UStVA machen).
(Buchhaltungsdetails mit Grenzen zwischen EÜR und Bilanzierungspflicht, was Dich nie treffen wird, wenn Du stets sauber freiberuflich bleibst, Soll- und Istversteuerung etc. mal abgesehen)
lG Matthias
PS.: Artikel von außerhalb Europas importieren ist fast einfacher.
Mit etwas Glück zahlst Du (unter bestimmten Grenzen, die ich jetzt nicht auswendig weiß) gar keine Einfuhrumsatzsteuer und/oder keinen Zoll. Wenn doch, (beides dürfte Dich entweder der Spediteur, der UPS o.ä. abkassieren, oder Du zahlst es selber beim Zoll, wenn Du die Ware dort abholen mußt), ist der Zoll eine stinknormale Betriebsausgabe und die Einfuhrumsatzsteuer kommt in die Zeile 58 von der UStVA. Das ist dann kein Nullsummenspiel wie bei innergemeinschaftlichem Erwerb, die Einfuhrumsatzsteuer hast Du ja real gezahlt, aber die bekommst Du dann wie die normale deutsche MWSt. wieder raus.
Geändert von MatthiasM (18.11.2014 um 16:56 Uhr).
|