Zitat:
Zitat von Hafu
Formal war sie Ersttäterin und damit liegt die Sperre für Doping mit einem Aufputschmittel gemäß WADA-Code bei in der Regel 6 Monaten (manchmal auch darunter)
Das Cas hat Sachenbacher jetzt nicht freigesprochen vom Dopingvorwurf ( auch da bringt Franke einiges durcheinander), sondern hat die Sperre von 2 Jahren aus der Erstinstanz auf die für derartige Fälle übliche Dauer verkürzt.
|
Wenn das mit der Strafe für Ersttäter so klar ist, frage ich mich, warum man sie erstmal zu 2 Jahren verurteilt. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit kommt doch diese Reduzierung der Strafe einem Freispruch gleich. Wenn man sie gleich zu 6 Monaten verurteilt hätte, wäre das in der Öffentlichkeit viel eher als Strafe wahrgenommen worden.
(Unabhängig davon, dass eine 6 monatige Strafe in der wettkampffreien Zeit ziemlich sinnbefreit sind. Vielleicht sollte man da mal drüber nachdenken, die Strafzeit anders zu berechnen. Wie im Fußball mit einer Anzahl Spiele wird es sicher nicht funktionieren. Aber bei angedrohten 6 Monaten könnte sich beim Sportler gegen Ende der Saison eine "sch...egal-Einstellung" einstellen. "Probier ich's mal, wenn ich erwischt werde, fallen halt die letzten Rennen weg und ich fang' halt mit der Vorbereitung für's nächste Jahr früher an.!
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
[i]... Dass seine Mandantin „bereits seit 3 Monaten zu Unrecht eine Strafe absitzt“, erklärte Rechtsanwalt Heinkelein, werde „möglicherweise auch noch juristische Konsequenzen nach sich ziehen“...
|
Welche Konsequenzen sollen das sein? Entgangene Förder-/Start-/Preis-/Sponsorengelder?
Wenn sie damit durchkommen, ist zu befürchten, dass eine Sperre erst fällig ist, wenn der Fall in letzter Instanz (also vor dem CAS) entschieden ist, und der Sportler solange noch starten darf. Wenn dann die Sperre ein halbes Jahr später vom CAS bestätigt wurde, dürfen alle Ergebnislisten sein geschrieben werden, Preisgelder neu verteilt etc..
Matthias