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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Weselsky-Kollateralschaden: Mitfahrgelegenheit gesucht
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Alt 06.11.2014, 13:31   #11
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.521
Wieso Weselksy- und nicht Bahn-AG-Kollateralschaden? Diese stellt sich schliesslich inbezug auf die Tarifpluralität stur und will über den neuen Tarifvertrag bisherige Rechte einseitig einschränken! Ich hoffe, die GDL, die Lokführer und Zugbegleiter setzen sich in dem Punkt durch ....

zitiere Pressemitteilung der GDL:

"Frontalangriff gegen Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität

Der Tarifvertrag für Verfahrensfragen der Deutschen Bahn ist ein Frontalangriff gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Die DB und mittelbar auch der Staat als Eigner der DB wollen hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen, das im Lichte des Grundgesetzes niemals zulässig wäre. Und genau das wird das Zugpersonal der GDL nicht mitmachen. GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky: „Wir wollen und müssen im Auftrag unserer Mitglieder verhandeln, egal ob diese als Lokführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten, Ausbilder, Instruktoren oder Lokrangierführer in den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB arbeiten. Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich. Nach diesem Tarifdiktat sollen wir Scheinverhandlungen für das Zugpersonal führen und würden in Wahrheit zum zahnlosen Tiger. Genau das ist vom Arbeitgeber gewollt.“

Eigenständige Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder

Die GDL fordert eigenständige Tarifverhandlungen ohne Einschränkung des Grundrechtes auf Koalitionsfreiheit für ihre mehr als 19.000 Mitglieder des Zugpersonals in den EVU der DB. Die GDL organisiert mehr als 51 Prozent der insgesamt 37.000 Beschäftigten, die im Wettbewerbsmarkt stehen und spezielle Tarifregelungen brauchen. Weselsky: „Uns geht es nicht um die Verwaltung von Tausenden Unorganisierten oder Mitgliedern anderer Gewerkschaften. Wir wollen nur für unsere eigenen Mitglieder die Tarife abschließen. Dieses Grundrecht dürfen uns weder Arbeitgeber noch andere Gewerkschaften absprechen. Zumindest die Gewerkschaften würden sich damit selbst in Frage stellen.
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http://www.gdl.de/Aktuell-2014/Press...ung-1415106800

Geändert von qbz (06.11.2014 um 13:40 Uhr).
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