Zitat:
Zitat von Acula
Du darfst durch das Gesetz sehr wohl in 2er Reihen auf der Straße fahren und dabei spielt es auch keine Rolle wie lang diese Reihe ist. Du musst nur als einheitliche Gruppe (z.B: Vereins Trikot) gekennzeichnet sein. Sobald dass der Fall ist (und man mindestens 4 Radfahrer als Gruppe hat), gilt man quasi als Fahrzeug, mit allen dazu gehörigen Regeln.
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Das mit dem Gesetz war eher darauf bezogen, dass man offiziell die Straße nicht nutzen darf bei vorhandenem Radweg.
Damit meine ich nur, dass man auf beiden Seiten umsichtiger sein soll.
Wenn man aber penetrant auf geltendes Recht pocht, dann muss man auch sehen, dass ein Radler auf den Radweg gehört.
Große Gruppen möchte ich jetzt einmal ausklammern, da ich hier nicht genau die Gesetzgebung kenne.
Aber wenn eine 5 Mann Truppe zu 3. und 2. nebeneinander während des Berufsverkehrs fährt finde ich das unangemessen und provoziert manche Kraftfahrer, meiner Meinung nach, unnötig.