Ich bin ja nicht allwissend, daher interessiert mich die Beantwortung dieser Fragen:
1. Wo steht in der StVO, dass es nur ein Fahrzeug pro Fahrspur geben darf?
2. Wo steht in der SpO, dass man die Windschattenbox des Überholten nicht befahren darf?
Ich habe mal "kein Anspruch ohne Anspruchsgrundlage" und "keine Strafe ohne Gesetz" gelernt. Wenn mir jemand diese nennen kann ("ich finde aber, dass ..." zählt nicht), bin ich gerne seiner Meinung.
http://rewikompakt.net/anspruch-ansp...e-gegenrechte/
http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Nur wenn der Veranstalter es in den geltenden Regeln EXPLIZIT verboten hat, in dritter Reihe zu überholen, sind die Punkte erfüllt. Ansonsten eher nicht (wenn nicht noch jemand was rauskramt).