Zitat:
Zitat von tandem65
Hi Arne,
ich habe es geschrieben, um das Rechtsfahrgebot kommst Du nicht herum. Damit hast Du dann ein Überholverbot.
Du wirst wie im richtigen Leben nicht umhin kommen und dich mit sich scheinbar widersprechenden Regeln konfrontiert sehen müssen.
Hast Du noch nie überholt auf der Autobahn? Das steht nicht unter Strafe obwohl die Regel gilt! Weshalb wohl?
DAs ist verbindlich, umsetzbar und auch unmissverständlich. Weshalb ist es das im Triathlonsport nicht? 
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Ist das Dein Ernst? In der Straßenverkehrsordnung ist
das Überholen in §5 klar geregelt. Es besteht keinerlei Widerspruch zum Rechtsfahrgebot.
