Zitat:
Zitat von tandem65
Ich würde denken, daß da auf der Gegenfahrbahn maximal die halbe einsehbare Strecke benutzt werden dürfte. Das ist ganz praktisch wenn da noch jemand in den einsehbaren Bereich einfährt wenn man schon am Überholen ist. 
|
Da es beim zweimal Zitieren weggefallen ist, habe ich bei meinem Beitrag ergänzt, dass es um das Überholen in dritter Reihe ging. Sorry, falls es falsch rüber gekommen ist
Nicht, dass jemand denkt, dass das Überholen beim Rad ganz verboten wird. Obwohl, ich kenne einige, die dafür wären
Falls es auf die Deutsche Regelwut bezogen sein sollte, steht weiter unten, dass es aus meiner Sicht eigentlich gar nicht extra geregelt werden müsste(es sei denn DTU..).
Es nützt mir nur nichts, wenn ich im guten Glauben richtig zu handeln, mir ein DSQ einhandle. So viele Chancen nochmals eine Langdistanz zu finishen, habe ich eher nicht. Und selbst wenn, wäre es doch für jeden höchst ärgerlich.
