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Zitat von coparni
Ich würde behaupten, dass fast jeder Polizist seit Änderung einen Dienstunterricht hatte bei dem er gelernt, das u. a. eine Ladestandsanzeige und ein Prüfzeichen vorhanden sein muss. Allerdings wird auch fast jeder nicht genauer nachschauen weil das Problem eher die ganzen Studenten sind, die gar kein Licht an ihrer Stadtmühle haben. So gesehen sind die meisten Polizisten froh, dass überhaupt ein Licht dran ist. Gibt natürlich auch Kniebohrer oder auch Radfahrer die darum betteln ein Bußgeld zu zahlen und dann ist u. U. jeder Verstoß willkommen.
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Ich kann zwar nur für Niedersachsen sprechen, aber hier gibt's vielleicht mal ne Rundmail mit neuen Verordnungen und Erlassen, aber so Feinheiten bleiben da doch eher auf der Strecke um nicht zu sagen es interessiert die wenigsten
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Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geht genauso. Zumindest nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz PAG. Auch ohne Einverständnis und zur Not auch mit Gewalt bzw. unmittelbaren Zwang (muss vorher angedroht werden).
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Aber auch in Bayern muss eine polizeiliche Maßnahme verhältnismäßig sein. Und hier wäre die Abweisung zu schieben sicherlich ein milderes gleich geeignetes Mittel
Alles andere ist halt "Landrecht" und hält einer rechtlichen Prüfung eher selten Stand