Zitat:
Zitat von Hafu
Gerücht oder selbst erlebt?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.
|
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. Wenn dieser nicht einverstanden ist, muss sich der Beamte die Beschlagnahme durch einen Richter anordnen lassen. Und dann ist hier die Frage, ob nicht ein Foto der Lampe ein gleich geeignetes Mittel bei kleinerem Grundrechtseingriff ist und damit die Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig ist.
Ich bin mir durchaus sicher, dass es viele Kollegen gibt, die es mit der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen nicht so genau nehmen, aber viel kommt auch vom hören-sagen.