gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
2026: Mehr Dampf
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Licht fürs Rennrad, wie hell?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.10.2014, 15:54   #24
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Gerücht oder selbst erlebt?

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. Wenn dieser nicht einverstanden ist, muss sich der Beamte die Beschlagnahme durch einen Richter anordnen lassen. Und dann ist hier die Frage, ob nicht ein Foto der Lampe ein gleich geeignetes Mittel bei kleinerem Grundrechtseingriff ist und damit die Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig ist.


Ich bin mir durchaus sicher, dass es viele Kollegen gibt, die es mit der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen nicht so genau nehmen, aber viel kommt auch vom hören-sagen.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten