Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen
Ein Fehler aufgrund vergessener Tests und damit verursachten Umsatzausfall dürfte so ein grob fahrlässiges Verhalten darstellen.
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Da kann dir jemand aus dem Arbeitsrecht oder auch die Arbeiterkammer am besten weiter helfen.
Um kurz auf dein Bsp einzugehen.
Wenn du in einer Firma arbeitest in der es um extrem heikle Sachen geht, sprich ein Fehler im System schon einen gröberen Ausfall für die Firma bedeuten würde, sollten die Protokolle für das Testen usw so gut ausgearbeitet sein das man da nichts vergessen kann.
Außerdem bin ich mir gar nicht sicher das so etwas eine grobe Fahrlässigkeit darstellt.
Daher verweise ich noch einmal an den oberen Absatz, wende dich mit deinen Fragen an Profis, nur die können dir ein zuverlässige Auskunft geben.