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Ich habe keine Ahnung, inwiefern das gängig ist in deiner Branche. Auch bin ich kein Jurist und kann und will dich da nicht rechtlich beraten.
Soweit ich das verstehe geht es ja um die Haftung für Vermögensschäden. Und diese wird per Klausel im Arbeitsvertrag auf eine maximale Höhe X für dich "gedeckelt". Soweit ja gut. Auch wenn es sich natürlich in erster Linie mal bedrohlich anhört, wenn im Arbeitsvertag was steht von Haftung mit mehreren Monatsgehältern.
Den von dir bereits angedachten Weg zum Versicherungsberater deines Vertrauens würde ich aber raten. Explizite Frage sollte sein, inwiefern im (möglicherweise) bereits bestehenden Haftpflichtversicherungsbetrag dafür Versicherungsschutz besteht und wenn ja bis zu welcher maximalen Entschädigungsgrenze.
Wenn du subjektive Beratung fürchtest hindert dich ja keiner daran, parallel anderswo entsprechende Angebote anzufordern mit der expliziten Betonung des Bedarfs dieser Vermögensschadensgeschichte.
Best case bekommst du auf diesen Post aber von einem / einer Jurist(in) Info mit haltbaren Infos statt gefährlichem Halbwissen.
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