Zitat:
Zitat von DasOe
Aus meiner Erfahrung ein Schritt in die richtige Richtung. Es bedarf von seiten des Kampfrichters allerdings ein gutes standing, da die Situation häufig sehr schnell zu eskalieren droht.
Mein Vorschlag seinerzeit in Frankfurt, war der folgende (immer der Prämisse folgend mit einfachen Mitteln das beste Ergebnis erreichen):
Keine Zeitstrafen zum absitzen, sondern zum ablaufen.
Strafrunde 1.600 Meter.
Vorteil: Keine Penalty Boxen auf der Strecke, die dort gebundenen Kampfrichter (ca. 12) können anderweitig eingesetzt werden.
Dafür den Holbeinsteg zum "walk of shame" umfunktionieren (dort braucht es 5-6 Kampfrichter zur operativen Abwicklung).
Wenn ich mich richtig erinnere ist der Holbeinsteg ziemlich genau 200m in eine Richtung lang, d.h. 4x hin und her darf getrabt werden (immer mit schönem Blick auf die Laufstrecke), bevor dann endlich die restliche Strecke in Angriff genommen werden darf. Wer den Holbeinsteg kennt, weiß, daß es ordentlich rauf und runter geht, daß ist besonders schön, wenn man gerade vom Rad kommt.
Die Athleten sind auf der Radstrecke auf der Startnummer mit einem diagonalen schwarzen Strich zu markieren.
Nach erfolgter Strafrunde, wird der Athlet mit einem zweiten (schwarzen) Strich auf der Startnummer markiert.
Beim zweiten Verstoß/Zeitstrafe erfolgt ein zweiter (roter) Strich und DQ.
Weitergabe der Startnummer per QR-Code und vielleicht findet sich jemand der eine App schreibt zur schnellen Übertragung der Startnummer an den Kampfrichter-Einsatzleiter, da dieser die Zeitnahme informieren muss.
Einspruch ist nicht wegen Tatsachenentscheidung.
So ein "walk of shame" läßt sich in der Regel überall einrichten, man muss halt ein bißchen nachdenken und seine Hausaufgaben machen.
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Ein guter Ansatz! Man sollte das mal ausprobieren...
Vorausgesetzt, es findet sich ein Veranstalter.
Aber ich bin skeptisch und denke nicht, dass das zu einer Abnahme der Lutscherei führen wird
Zitat:
Zitat von DasOe
Erstens, ich behaupte ein vernünftig ausgebildeter Kampfrichter weiß wen und wann er mit einer Zeitstrafe zu bedienen hat und zweitens ist es Sache des Athleten eindeutige Situationen herzustellen.
Dieses "zu Unrecht Gelaber" ist abgegriffen und schadet mehr als das es nutzt, vor allem wenn es als "Argument" eingebracht wird.
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Im Großen und ganzen stimme ich Dir zu Uschi
Es gibt aber auch Gegenbeispiele.
Du erinnerst Dich an die Situation damals in Viernheim?
Es sollten Köpfe rollen und es rollten Köpfe. Völlig wahllos.
das war keine vernünftige Regelauslegung, das war blinde Inquisition