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Glücklicherweise kennst du das österreichische Konsumentenschutzgesetz besser als ich!
Ich war bisher der Meinung das bewegliche Artikel in einer einjährigen Gewährleistungsdauer unterliegen aber da hab ich mich wohl geirrt also demnach ist wohl noch der eine oder andere Monat Gewährleistung gegeben!
Allerdings ist Gewährleistung und Garantie was völlig anderes und da die Gewährleistung erst gilt, wenn Sie ein Produkt kaufen, das schon bei der Übergabe einen verborgenen Mangel enthielt ist dies hier wohl eher nebensächlich.
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Irgendwann muss ich mich doch für irgendwas qualifizieren können 
EDIT: Quali for IM 70.3 World Championship 2015 DONE
Geändert von zwuba (01.10.2014 um 21:59 Uhr).
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