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Zitat von MatthiasM
Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?
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24h-Schwimmen und Freiwasserschwimmen gehören ganz klar zum DSV und unterliegen damit derem Regelwerk.
Da gibt es keine zwei Meinungen.
Was kleine Dorfveranstaltungen (Triathlon, Duathlon usw.) anbelangt; wir haben die Grenze hinsichtlich Genehmigungspflicht dahingehend gezogen, dass es entscheidend ist, ob die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben und für jeden Zugänglich ist. Eine reine interne Vereinsmeisterschaft ist Trainingsbetrieb und damit versichert; wenn es aber sowas wie eine Ausschreibung gibt und auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen dürfen, besteht die Notwendigkeit einer sportrechtlich. Genehmigung. Und auf jeder Traithlon-Ausschreibung hat ab 2015 auf der ersten Seite eine Art "Siegel", d.h. ein BTV-Banner mit Genehmigungsnummer zu stehen. Fehlt dieses sollte zumindest bei Startpassbesitzern die Alarmglocken schrillen, da es sich höchstwahrscheinlich um eine ungenehmigte Veranstaltung handelt.