gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.09.2014, 20:35   #140
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Hendock Beitrag anzeigen
...
Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.
Hab' mal kurz die Gebührenordnung von NRWTV gegoogelt. 4€ wären es für Kurzdistanzen, 2€ für Volksdistanzen/ Sprintdistanzen.

Auch 4 € Abgabe fände ich auch für eine Veranstaltung dieser Größenordnung unverhältnismäßig, wenn der Sieger in 40 minuten im Ziel ist (also zeitlich früher als bei einer üblichen Sprintdistanz)und das Startgeld wirklich so niedrig ist, wie im FAZ-Artikel erwähnt (5€ Startgeld für einen Erwachsenen: kann das wirklich sein? ), aber ich habe auch keine genaue Definition für Sprint-, Kurz oder Mitteldistanz in der NRW-Gebührenordnung gefunden und würde vermuten, dass hierfür letztlich die Sportordnung der DTU zuständig ist.

Es geht mich ja nichts an und ich will mich auch nicht einmischen, aber versucht doch einfach auf dieser Argumentationslinie (Einstufung des Rekener Triathlons als Volksdistanz und damit niedrigste Abgabenstufe) einen Kompromiss zu finden. Oder eben das Regelwerk/ die Gebührenordnung per Antrag entsprechend anzupassen, dass die Abgabenhöhe eine für euch akzeptable Höhe hat.
  Mit Zitat antworten