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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 23.09.2014, 15:34   #127
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Hendock Beitrag anzeigen
Etwas neues zum Thema:

http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html

Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.

Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.
Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt?

Wenn ihr die Veranstaltung anmeldet wird natürlich auch ein Kampfrichter entsandt (oder mehrere; hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmer ab).

Würde mich wundern, wenn das in Hessen, die natürlich ihre eigene Gebührenordnung und Wettkampfordnung haben, komplett anders als in Bayern wäre.
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