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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 23.09.2014, 13:15   #126
MatthiasM
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.09.2014
Ort: bei München
Beiträge: 149
Zitat:
Zitat von eNTe Beitrag anzeigen
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.
"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?

lG Matthias

PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart"
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