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Kurze vollgesperrte Strecken können zur Regel werden
Immer mehr Genehmigungsbehörden weichen von der gewohnten Genehmigung der Triathlonveranstaltungen bei fließendem Verkehr ab und lassen nur noch komplett gesperrte Strecken, diese dann meist auf sehr kurzen, mehrfach zu fahrenden Rund- oder Pendelkursen, zu.
Begründet wird das in Niedersachsen durch begleitende Aus- und Durchführungsbestimmungen der Behörden, nach denen neben bestimmten absicherungs- und versicherungspflichtigen Auflagen auch aussagen darüber getroffen werden, das Triathlonveranstaltungen den üblichen Radsportveranstaltungen gleichgestellt werden und daher ausschließlich bei Vollsperrung genehmigt werden dürfen.
Das ist in Niedersachsen z.B. bei Veranstaltungen im Raum Osnabrück seit Jahren so, im Stadtbereich Hannover, in Nordhorn aber auch in NRW gibt es dafür Beispiele wie auch Bayern.
Die Problematik des Draftings interessiert die Behörden dabei nicht, ach ja: Ein Hintergrund ist auch der, dass bei einigen Veranstaltungen die eigentlich als vereinzelt fahrenden Triathleten bei fließenden Verkehr doch in Gruppen und auch verkehrsgefährend unterwegs waren - die Berichte davon erreichen dann auch Genehmigungsbehörden und so wird dann die spätere Forderung nach Streckensperrung begründet.
unter den zur Abstimmung bereit gestellten Möglichkeiten fehlt: ich erkundige mich nach den Gründen für die Änderung und finde mit dem Ausrichter eine für beide Seiten tragbare Lösung bzgl. Startgeld und Auslagen des Ausrichters
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