- Der 1 Sekunden Vorschlag ist (leider) für sich allein genommen untauglich.
Er benachteiligt schnelle Radfahrer, da diese weniger Windschattenprofit haben als langsamere.
Damit wären schnelle Läufer bevorzugt
Also untauglich. Einverstanden ?
Nicht ?
Dann stellt euch doch mal einen heftigen Gegenwind vor wo man für 30 km/h im roten Bereich fährt. Dann ist ja Lutschen legalisiert.
Er muss durch eine Streckenabstandsregel ergänzt werden, dann ist er gut.
- G.3.2
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer erhält beim Eintreten in die Windschattenzone eine Verwarnung (mit Zeitstrafe).
b) streichen
c) Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich (brauch man das ??) oder innerhalb x ( siehe "altes" b) Sekunden nach hinten zu verlassen - sonst Zeitstrafe zwingend vorschreiben.
- Regeln für Veranstalter/ Detektion
- Einsatz von Drohnen
 - Für Wettkämpfe mit elektronischer Zeitmessung (also alle außer Volkstrias):
Hier sollte man sich mit den Zeitmessfirmen zusammensetzen und nach Lösungen suchen.
Es sollte längst auf elektronischem Wege (an einer vorgeschriebenen Zahl von Zeitmesspunkten) ohne nenneswerte Zusatzkosten möglich sein ganze Gruppen zu bestrafen, indem dort die Windschattenregel geprüft wird.
(Das kann kein Kari auf dem Moped machen.
Mann misst in einem Abschnitt von 100m (~10 Fahrtsekunden) Position und Geschw. der Teilnehmer und errechnet die Einhaltung der Winschattenregel so dass Fehler zu 99,99999% ausgeschlossen sind. Und dann gibts halt automatisch einen Zuschlag auf die erzielte Radzeit (ohne Strafbox) und bei Mehrfachtätern "rot" (einfach Löschung der Zeitnahme und Rankingposition))
- Klar auch dass eine maximale Teilnehmerdichte bezogen auf die Radrundenlänge festgeschrieben werden sollte..
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hmh ??
Geändert von Eber (12.09.2014 um 14:08 Uhr).
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