- Vorschriften für die Radstrecke (z.B. Vorschriften für eine minimale Rundenlänge in Abhängigkeit von Strecken Schwierigkeit (Höhenmeter), Teilnehmerzahl und Startprozedere (Wellenstarts))
- festgelegte Anzahl an Kampfrichter pro Teilnehmerzahl (falls es das nicht schon gibt...

)
- Stärkung der Integrität der Kampfrichter (z.B. darf sich ein Veranstalter nicht aussuchen, welche Kampfrichter eingesetzt werden; Strafen an den Veranstalter wenn er versucht die Kampfrichter "milde" zu stimmen; ... )
- statistische Erfassung seitens des DTV über alle verhängten Zeitstrafen und Einführung eines "Punktekontos" - z.B. ab 3 Zeitstrafen Sperrung für 2 Monate; bei erneuter Wiederholung entsprechend länger
- Prüfung der Zeitnahmepunkte ob offensichtlich "Paarzeitfahren" veranstaltet wurden (sehr geringer Abstand zweier Teilnehmer an allen Zeitnahmepunkten...) - bei eindeutiger Sachlage nachträgliche DSQ (ggfs. in Zusammenhang mit Befragung weiterer Teilnehmer)
- stationäre Abstandsmessung an geeigneten Punkten -> diese sollten vorher bekannt gegeben werden. An diesen Stellen ist Überholverbot. Wer an diesen Stellen einen zu geringen Abstand hat, wird disqualifiziert. Ziel: Auflösung von Gruppen bzw. großen "Feldern"
- jeder Veranstalter muss dem DTV ein für seine Strecke geeignetes Konzept vorlegen, wie das Windschattenverbot praktisch umgesetzt werden soll -> ohne geeignetes Konzept keine Genehmigung