Zitat:
Zitat von Hafu
Die Zeugen gab (und gibt es), aber das fehlende Bändchen wurde eben als "fehlender Eintrag im Streckenprotokoll" gewertet, analog einem Abkürzen der Strecke.
Ich halte die Sanktion auch für krass überzogen. Verlieren einer Startnummer im Wettkampf oder Verlieren eines Zeitmesschips führt i.d.R. auch zu fehlenden Einträgen im streckenprotokoll, führen aber in der praktischen Regelauslegung nie zu Disqualifikationen, wenn klar ist, dass der Wettkampf trotz fehlendem Chip korrekt absolviert wurde.
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Einspruch gegen das Streckenprotokoll habt Ihr versucht? Soweit ich mich erinnere, wäre das ein formal korrekter Weg gewesen, eine Klärung herbeizuführen, oder?
(Jetzt ist die Frist leider rum....)