Zitat:
Zitat von LidlRacer
Und was passiert, wenn der Überholte beschleunigt? Darf der das? Muss der Überholer dann abbrechen, wenn er es nicht in 30 Sek. schafft? Das käme praktisch einem Überholverbot gleich!
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In den meinsten Ausschreibungen steht ja, dass die StVO gilt. Ist das da auch so?
In der StVO steht, dass der Überholte seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf.
Wäre also ne Ordnungswidrigkeit.... ja, ja war nicht so ganz ernst gemeint

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Volker