Das ist eine gute Frage. Ich fahre auch viel mit der GoPro rum. Habe sowohl ein Mount für den Helm, als auch ein Headwrist fürs Laufen und bin damit sogar mal geschwommen.
Ich behaupte jetzt mal das dieses Urteil wirklich recht spezifisch auf Dash-Cams in Autos bezogen ist. Auch wenn es keinen wirklichen Unterschied macht, wird es auf jeden Fall schwierig alle "Amateurfilmer" zur Rechenschaft zu ziehen.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht. Mal wieder ein super schwammiges Urteil. Es ist ja noch nicht mal gesagt, ob die Aufnahmen im Falle einer Gerichtsverhandlung als Beweismittel herangezogen werden dürfen. Nur, dass man es nicht der Polizei zur Verfügung stellen darf.
