Zitat:
Zitat von Nepumuk
Und wofür den ganzen Aufwand? Nur um diese fragwürdige Regelung durchzusetzen? Das ist doch alles Verschwendung von Arbeitszeit. Einfach diese Regel streichen oder wegen Irrelevanz ignorieren und gut ist.
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Wegen der Sinnhaftigkeit dieser Regle stimme ich dir zu. Ich gehe aber davon aus, dass das nicht so bald geschehen wird, da diese Regel ja das einzige bzw. das wirkungsvollste Mittel zu sein scheint, um "abtrünnige" Veranstalter auf Kurs/ins gemeinsame Boot zu holen. Deshalb der obige Vorschlag als (vorläufiger) Kompromiss, da ich Sperren auf jeden Fall überzogen finde, für "Ersttäter" erst recht.
Dazu müsste aber die vermutlich die Sportordnung geändert werden, da in dieser nur die Sperre bis zu 9 Monaten als Sanktion genannt ist. Dann kann man den Paragraphen auch ganz überdenken

. Interessant finde ich übrigens, rein von der Gliederung, dass dieses "Konkurrenz-Verbot" nur im Absatz "Sperre/Lizenzentzug" zu finden ist. Es steht also nicht in der Sportordnung, welche Rechte und Pflichten man als Startpassinhaber hat, sondern nur die Strafe, die bei Verstoß droht. Schick wäre doch mal ein Absatz "Startpass - Rechte & Pflichten".
Auch wenn's mich betrifft mal noch eine Frage zur Sperre:
Hat der Einzug des Startpasses (als solcher wird eine Sperre laut Sportordnung gewertet) eigentlich auch Einfluss auf den Versicherungsschutz für diesen Zeitraum?
Matthias