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Zitat von tandem65
Was meinst Du wie viele dann nächstes Jahr die Warnung noch ernst nehmen. Was ist dann mit den Startern die dieses Jahr noch nicht dabei waren? Es gab eine Warnung rechtzeitig vor dem Wettkampf. Sie wurde nicht nicht ernst genommen und der Veranstalter auch nicht von den Athleten unter Druck gesetzt. Und ganz sichergibt es nächstes Jahr wieder Gejammer.
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Über ein "mehrstufiges" System mit einer gelben Karten könnte man ja durchaus nachdenken. Ob man den Starter sofort sperrt oder ihm erstmal ein nettes Schreiben zukommen lässt, in dem man ihm sein Fehlverhalten und die Folgen im Wiederholungsfall erläutert ist doch organisatorisch kein Unterscheid. Im Startpass/in irgendeiner Datei muss nur statt "Sperre" erstmal "Verwarnung" vermerkt werden.
Dass man jedes Jahr geg. neue "Ersttäter" dabei hat, ist klar. Da kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob und wann eine solche Verwarnung verfällt. Aber v.a. bei Neueinsteigern finde ich es sinnvoller, diese mit einer Verwarnung dazu bringen mal die Sportordnung zu lesen, als sie gleich mit 'ner Sperre abzuschrecken.
Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist ja quasi kein Administrativer Aufwand.  Zudem wurde die Liste wurde ja hier im Forum gerne schon mal genommen um die Sperre von Athleten zu dokumentieren. Was meinst Du wie sinnvoll es ist eine Liste Passwort geschützt abzulegen wenn da gut 30.000 Leute, Zugriff drauf haben? Zumal ja einige die Regeln nicht so genau kennen oder ernst nehmen. 
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Die Frage ist für mich: Hat die Öffentlichkeit überhaupt ein Interesse an solchen Informationen bzw. ein Recht darauf. Eine Solche Datenbank braucht doch allenfalls der Veranstalter, der überprüfen muss, ob ein angemeldeter Athlet auf der Liste steht. Für den normalen Triathleten ist diese Liste vielleicht interessant, um mal zu schauen, ob jemand drauf ist, den man kennt. Notwendig ist sie aber nicht. Die Sportler, die drauf stehen, wissen es ja auch durch persönliche Mitteilung. Oder sollen die gesperrten Athleten die Möglichkeit haben, nach Gleichgesinnten zu suchen, um eine Selbsthilfegruppe aufzumachen?
Ich würde die Liste entweder in einen nur für Veranstalter zugänglichen Bereich verschieben oder den Veranstalter, geg. auch erst auf Nachfrage, die Liste zum Abgleich zukommen lassen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist nicht nötig und IMHO auch nicht sinnvoll.
Matthias