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Alt 25.07.2014, 15:09   #47
Hafu
 
Beiträge: n/a
Ist seitens des Krankenhaus Sozialdienstes eine stationäre AGM (anschlussgesundheitsmaßnahme) in die Wege geleitet? Eine AGM entspricht einer AHB, beginnt aber nicht im unmittelbaren Anschluss an den stationären Aufenthalt.

Finanziert wird die 3-6-wöchige Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung, die sich aber in deinem Fall natürlich das Geld vom Unfallverursacher zurückholt, so wie auch alle ärzltich verordneten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Unfall die gegnerische Haftpflicht übernehmen muss. Du solltest dir möglichst nichts an Physiotherapie einfach so dazu kaufen, da es dann für deinen Anwalt schwierig wird, die medizinische notwendigkeit der therapie zu belegen. Lass dir wenn das Kassenbudget ausgeschöpft ist, wenigstens Privatrezepte ausstellen. Für die musst du zwar dann die Kosten vorstrecken, aber dein Anwalt tut sich wesentlich leichter mit einer ärztlichen Verordnung diese Kosten zurückzufordern.

Auf die stationäre Reha-Maßnahme hast du bei deiner Diagnose Anspruch (solltest dich auch nicht abwimmeln lassen, auch wenn es dem antragstellenden Sozialfdienst Arbeit macht) und es macht auch medizinisch Sinn, weil man in einer AHB-Klinik mit den kurzen Wegen und den dort konzentriert vorhandenen spezialisierten Therapeuten eine wesentlich höher Behandlungsqualität gewährleisten kann.

Beginnen sollte die maßnahme aber erst in der aufbelastungsphase also frühestens 6-8 wochen nach der Osteosynsthese, wenn du mit etwas mehr Gewicht auf das Bein treten darfst.

in die Wege geleitet werden muss eine AGM aber jetzt, da qualtiativ gute Kliniken entsprechende Wartelisten haben.

Gute Besserung und einen optimalen Genesungsverlauf!
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