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Zitat von noam
Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.
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Das sehe ich nicht so eindeutig. Nicht nur ich war zu Fuß & mit dem Rad auf der Wettkampfstrecke unterwegs.
Zitat:
Zitat von noam
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren 
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Du setzt fehlende Reflektoren & Klingel also Ordnungswidrigkeiten mit einem Straftatbestand gleich?
Zitat:
Zitat von noam
Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss.
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Yep.
Zitat:
Zitat von noam
Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist.
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Ist denn schuldhaftes Verhalten dabei per se ausgeschlossen?