Der entscheidende Punkt für das Strafmaß scheint mir hier zu liegen:
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
"Jedoch hat die Athletin dem Ausschuss nicht ausreichende Informationen gegeben, um vollends überzeugt davon zu sein, dass sie das Produkt nicht mit der indirekten Absicht nahm, ihre sportliche Leistung zu verbessern."
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Heißt im Klartext, daß der Ausschuss davon ausgeht, daß sie absichtlich/vorsätzlich gedopt hat.
Ob der Ausschuss sich (zurecht) für dumm verkauft fühlte oder ob er eher eine Begründung suchte um ein Exempel zu statuieren, dürfte wohl hoffentlich am Ende des Berufungsverfahrens transparenter werden.