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Alt 24.07.2014, 10:43   #88
noam
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Registriert seit: 04.04.2010
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Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Sportordnung, G.1 c):



Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Ein Sportverband kann alles mögliche in sein Regelwerk aufnehmen. Gültig ist die durch Rechtsprechung vorgegebene Definition vom öffentlichem Verkehrsraum, den man für einen Unfall gem §34 StVO braucht, welcher wiederum zwingendes Tatbestandsmerkmal des §142 StGB ist.

Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.

Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren

Weil für den Staat gelten Gesetze immer umfänglich und nicht nur auszugsweise.

Ich denke der Passus in der Sportordnung ist für diejenigen Rennen vorgesehen, die auch nicht abgesperrten Strecken (gibts das überhaupt noch? ) stattfinden oder stammt noch aus dieser Zeit.

Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.
Find den Vergleich abgesehen von den Motoren gar nicht so daneben. Wenn wir zB mal den GreenHell Triathlon nehmen. Oder halt bekannte Langdistanzen, wo außer den Athleten, Medien und Helfern absolut niemand auf der Strecke unterwegs ist.



Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss. Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist. Aber da befinden wir uns sehr weit im Zivilrecht und da hab ich im Studium nicht wirklich aufmerksam mitgemacht
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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