Zitat:
Zitat von Matthias75
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen  .
Matthias
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Das ist in der SpO mehr als unglücklich formuliert. Denn wenn das tatsächlich der Fall wäre dürfte in einer 30er Zone ja auch im Rennen nur 30 gefahren werden, an Stopp-Schildern wäre anzuhalten etc., etc..
