Zitat:
Zitat von noam
Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
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Sportordnung, G.1 c):
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
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Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen

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Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.
Matthias