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Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Daher ist ein Unfall auf einer Rennstrecke im Rahmen eines Rennens eine rein Zivilrechtliche Angelegenheit, so lange keine Verletzungen davongetragen werden.
Ich muss gestehen, ich hab die WK Ordnung noch nie genau studiert. kann mir aber vorstellen, dass es hier auch eine Art Verzichtserklärung für Unfälle im Rahmen des Rennens bestehen. zumindest im Motorsport ist dies üblich.
Man stelle sich vor in der F1 kommt es zum Unfall in der ersten Kurve. Ist dann der Unfallverursacher kostenpflichtig gegenüber all denen die einen Schäden davongetragen haben? Unvorstellbar.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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