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					Zitat von LidlRacer  Ich finde die Unfallflucht-Diskussion auch etwas merkwürdig.Klar, wenn der "Unfallgegner" Hilfe braucht, muss man sich drum kümmern. Aber wenn nicht, muss man auf die Polizei warten, oder was? Man stelle sich das mal analog bei der Formel 1 oder beim Massensturz in der Tour de France vor!
 
 Auch klar, dass man sich nach dem Rennen an der Aufklärung des Unfalls beteiligt, aber ein Rennen ist ein Rennen.
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 Soweit ich weiß gilt die StvO auch im Wettkampf. Siehe z.B. auch die 
Infos für Teilnehmer. Auf Seite 11 wird mehrfach auf die StvO Bezug genommen. Die gilt bei der Formel 1 sicher nicht, weil kein öffentlicher Verkehrsraum. Bei Radrennen weiß ich's nicht, aber bei vielen Trias steht doch extra in der Ausschreibung, dass man sich an die StvO halten muss. 
Letztes Jahr wurde z.B. in Erlangen auf der Wettkampfbesprechung explizit darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im Wettkampf auf die Polizei gewartet werden muss. 
Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren? 
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					Zitat von Trimichi  Staßenverkehrsordnung? Ich meine steht da auch was explizit zum Verhalten bei Sportwettkämpfen drinne? Bei Unfall meine ich?
 Falls ja, zeige ich mich hiermit selbst an, da ich beim Triathlon in Weiden 2014 eine Athletin im Straßengraben habe liegen sehen, mein Rennen aber fortsetzte. Soweit ich weiß, wäre ich ja dann zur Hilfeleistung verpflichtet gewesen. Aber auch andere setzten ihr Rennen fort und fuhren einfach weiter.
 
 Hat man auch das Rad von Anja Beranek beschlagnahmt?
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 Siehe oben: In der StvO steht vermutlich nichts zum Verhalten in Wettkämpfen drin, aber in den Wettkampfregeln meist etwas zur StvO.
Darüber hinaus steht die Pflicht zur Hilfeleistung nicht in der StvO sondern im Strafgesetztbuch (§323c), gilt also unabhängig von Wettkämpfen immer. 
Matthias