23.07.2014, 22:24
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#5375
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Szenekenner
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich finde es gut, dass sie das Urteil überprüfen lässt. Methylhexanamin gehört laut WADA-Code zu den "spezifizierten Substanzen". Für diese Substanzklasse sind geringere Strafen vorgesehen.
Wenn ein Athlet nachweisen kann, dass der Gebrauch einer spezifizierten Substanz nicht mit der Absicht geschah, die Leistungsfähigkeit zu steigern, kann eine geminderte Sanktion (als Minimum eine Warnung und ein Verweis, jedoch keine Sperre, als Maximum eine einjährige Sperre) die Folge sein.
Sachenbacher-Stehle bekommt nun die vollen zwei Jahre aufgebrummt, weil ihr unterstellt wurde, dass sie mit dem Tee zu dopen gedachte, und dass sie diesen Verdacht nicht habe ausräumen können. Entschuldigung, aber das ist wirklich albern.
Wenn sie als Spitzensportlerin zu dopen gedächte, stünde ihr ein ganzes Arsenal an hochwirksamen und nicht nachweisbaren Substanzen und Methoden zur Verfügung. Es ist wirklich affig anzunehmen, sie habe mit dem Tee und dem leicht nachweisbaren Methylhexanamin, das er in Spuren enthalten hat und ansonsten eher in Nasensprays vorkam, dopen wollen.
Ja – natürlich hat sie mit dem Tee die Leistung steigern wollen, aber auf einer Stufe mit Fischölkapseln oder Magnesiumtabletten. Sie wird bestraft wie eine harte Doperin, das ist nicht in Ordnung. Der WADA-Code sieht für solche Fälle ausdrücklich eine leichtere Bestrafung vor, und die soll sie bekommen.
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Sehr guter Beitrag!
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
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