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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 23.07.2014, 17:56   #113
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.

Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut:

Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:



Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?

Matthias
Ja, die Option besteht nicht mehr, da die 5 € nicht annähernd kostendeckend sind (keine Ahnung, wann das mal in grauer Vorzeit vom alten Präsidium kalkuliert worden ist) und wir den Verwaltungsaufwand für unsere mit nur einer Teilzeitkraft besetzte Geschäftsstelle überschaubar halten müssen.

Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz für Vereinstraining usw. besteht für gemeldete BLSV-Miglieder ohnehin.

Wer darüberhinaus einen Versicherungsschutz auch für z.B. privates Training benötigt, dem steht die Möglichkeit zu, diesen über den Startpass zu erwerben
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