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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 23.07.2014, 16:14   #111
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
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Zitat:
Zitat von cfexistenz Beitrag anzeigen
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.

Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut:

Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:

Zitat:
6.3. Alle Mitglieder ohne Startpass können eine Zusatzversicherung in Höhe von 5 € pro Jahr abschließen. Die Meldung über die abzuschließenden Zusatzversicherungen sind durch die Mitgliedsvereine mit Namen und Anschrift der zu Versichernden an den BTV zu senden. Für Versicherungen die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden, wird immer der komplette Jahresbeitrag fällig.
Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?

Matthias
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