gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.07.2014, 12:43   #105
Tscharli
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2009
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 673
Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Ich interpretiere das so:

Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.

Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.

Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.


das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht?

z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon
Tscharli ist offline   Mit Zitat antworten