gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.07.2014, 11:49   #99
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind.
Hmmm, der Flyer ist aus meiner Sicht nicht so ganz vollständig bzw. vom Informationsgehalt unvollständig:

Zitat:
Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Ok, die Frage ist: Ist "satzungsgemäßer Verbandsbetrieb" auf den jeweiligen Verein bezogen? Ist also beim Fußballverein nur Fußballspielen versichert?

Noch schwieriger wird's bei den versicherten Personen.

Zitat:
Personen:
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Der Personenkreis ist zwar klar, nicht aber die Tätigkeiten, die versichert sind. Gilt für den Personenkreis auch "bei satzungsgemäßer Vereinsarbeit" (Problem: s.o.)?

Ich würde den Flyer so interpretieren, dass ein Versicherungsschutz bei vereinsspezifischer Ausübung des Sportes besteht, aber nicht zwingend bei "fachfremden" Sportarten.

Matthias

@Snipee: Was steht den drin im Einschreiben: Konkrete Strafdrohungen oder erstmal nur Aufforderung zur Stellungnahme?
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten