Zitat:
Zitat von pioto
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind.
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Hmmm, der Flyer ist aus meiner Sicht nicht so ganz vollständig bzw. vom Informationsgehalt unvollständig:
Zitat:
Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
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Ok, die Frage ist: Ist "satzungsgemäßer Verbandsbetrieb" auf den jeweiligen Verein bezogen? Ist also beim Fußballverein nur Fußballspielen versichert?
Noch schwieriger wird's bei den versicherten Personen.
Zitat:
Personen:
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
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Der Personenkreis ist zwar klar, nicht aber die Tätigkeiten, die versichert sind. Gilt für den Personenkreis auch "bei satzungsgemäßer Vereinsarbeit" (Problem: s.o.)?
Ich würde den Flyer so interpretieren, dass ein Versicherungsschutz bei vereinsspezifischer Ausübung des Sportes besteht, aber nicht zwingend bei "fachfremden" Sportarten.
Matthias
@Snipee: Was steht den drin im Einschreiben: Konkrete Strafdrohungen oder erstmal nur Aufforderung zur Stellungnahme?