Zitat:
Zitat von frimipiso
Dann kam am 23.6. (weniger als 2 Wochen vor dem TT!!!) die Nachricht an die Vereine: "Ätschibätsch. Alle Startpassinhaber können bei Teilnahme am TT gesperrt werden.". Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, die gebuchte Unterkunft zu stornieren und hierfür eine Stornogebühr zu zahlen und eventuell gebuchte Zugtickets verfallen zu lassen (wenn man nicht zufällig Urlaub am Tegernsee machen wollte).
|
Der Tegernsee-Triathlon hatte doch mit der Genehmigung des BTV geworben und wenn ich Hafu richtig verstehe ist nie eine Genehmigung beantragt worden. Insofern sehe ich die Möglichkeit den Veranstalter in Regress zu nehmen.
So wie sich mir die Sache darstelt hat nicht der BTV hier getäuscht, sondern eher der Veranstalter. Daß einige Startpaßinhaber die Regeln nicht kennen finde ich jetzt noch nicht so schlimm, ich kenne sicherlich auch noch nicht alle Regeln. Aber es käme mir nicht in den Sinn mich über eine Sanktion zu echauffieren die ich beim nachlesen in den Regeln hätte erwarten können.
Das wäre mir dann tatsächlich peinlich.