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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 22.07.2014, 17:53   #74
maifelder
Szenekenner
 
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Registriert seit: 17.10.2006
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Beiträge: 12.407
Zitat:
Zitat von strwd Beitrag anzeigen
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.

Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt.

Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist.

Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist.


Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl.

Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang.
- Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten
- Auswertung der Anhörung
- Sitzung des Verbandgerichts
- Urteil

Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist.

Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen?

Geändert von maifelder (22.07.2014 um 17:58 Uhr).
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